Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien

 Wir sind als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, alle durch uns verkauften Batterien und

Akkus, unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an.

 - Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher:

Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Bürger verpflichtet, ge- und verbrauchte Batterien und Akkus aller Art ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen, z.B. auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist strikt untersagt.

 Sie können die Batterien und Akkus auch bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde abgeben, oder dort, wo Batterien und Akkus verkauft werden.

- Entsorgung ist in jedem Fall kostenfrei

 Batterien sind mit dem Zeichen und einem der chemischen Symbole

- Cd (=Batterie enthält Cadmium),
- Hg (=Batterie enthält Quecksilber) oder
- Pb (=Batterie enthält Blei) versehen.

 - Alte Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt